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Senat

Eine Senatssitzung

Der Römische Senat als "Versammlung der Alten" umfasste im Allgemeinen 300 Mitglieder. Im Laufe der Zeit erwarb jeder Beamte nach seinem Amtsjahr ein automatisches Anrecht auf einen Senatssitz.

Die Zuständigkeiten des Senats lagen vor allem in der Außenpolitik, beim Empfang ausländischer Gesandtschaften, bei der Einsetzung von Provinzstatthaltern und der Verlängerung ihrer Amtsgewalt, bei der Ernennung von Oberkommandierenden und der Gewährung eines Triumphs für den siegreichen Feldherrn. Der Senat gab seine Stellungsnahme ab zu Verträgen, zu Kriegserklärungen und Friedensausschüssen. Beschlüsse der Zenturiatskomitien bedurften der Zustimmung des Senats, bevor sie rechtsgültig wurden. Schließlich fühlte sich der Senat auch zuständig für die innere Ruhe und Ordnung. Deswegen konnte er in höchster Gefahr durch außerordentlichen Senatsbeschluss den Staatsnotstand erklären und einen Konsul beauftragen, mit allen Mitteln die Sicherheit wiederherzustellen, notfalls unter Umgehung bestehender Gesetze. Der Senat verkörperte in der römischen Politik das Element der Tradition und der Kontinuität, er war bis in das letzte Jahrhundert der Republik die eigentliche Regierung Roms.

Quelle[]

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